Wer träumt nicht vom eigenen Haus, dem eigenen Domizil, die eigenen vier Wände? Jeder hat in Bezug auf das eigene Zu Hause seine Vorstellungen und Wünsche. Ein schickes Haus mit schönem Garten, einer gemütlichen Terrasse auf der man warme Sommerabende genießt und sich vielleicht sogar im eigenen Pool eine angenehme Abkühlung gönnt.
Einfach ein Zu Hause zum Wohlfühlen!

Also macht man sich voller Euphorie auf die Suche nach einem Grundstück und einer Baufirma. Es werden Grundstücke begutachtet, Kataloge gewälzt, Musterhäuser besichtigt und Gespräche geführt, bis man sich schließlich für „seine“ Baufirma entschieden hat.  Jetzt kann’s losgehen mit der Planung fürs eigene Haus!

Wie gestaltet man den Grundriss? Wie soll die Fassade aussehen? Wie richtet man die Zimmer ein? Für welche Heiztechnik entscheidet man sich? Usw., usw. usw. Viele Gedanken, Wünsche, Vorstellungen, Aufgaben und Gewerke müssen nun unter „ein Dach“ gebracht werden.

Die ersten Zeichnungen und Pläne werden erstellt und die Wünsche und Vorstellungen aufs Papier gebracht. Der Traum vom Eigenheim rückt immer näher und man sieht schon das neue Haus auf dem eigenen Grund und Boden vor sich stehen.

Dann ist er da, der Tag an dem der erste Spatenstich gefeiert wird. Und die Freude steigert sich nochmal, wenn der Laster anrollt und die Fertigteile des Hauses oder die Ziegel anliefert. Jetzt wird’s endlich wahr, das eigene Häuschen…….

Doch was passiert, wenn der Spaß endet, die Pläne ins Stocken geraten und die Freude in Wut und Trauer umschlägt?
Der Traum vom Eigenheim sich langsam in einen Alptraum verwandelt? Was passiert, wenn Baumängel, Unfälle, Verzögerungen, Diebstahl oder gar ein Baustopp eintreten? Schon schießen die Kosten in ungeplante Höhe und schröpfen schnell das Konto…… Nimmt der Traum vom Eigenheim hier schon ein jähes Ende? Oder gibt es hierfür Möglichkeiten vorzusorgen und ungeplante Kosten gering zu halten oder sogar zu vermeiden?

Das wollen wir euch in unserer Blogreihe „Der Traum vom Eigenheim – Oder Alptraum“ mit unserem Bauherrenpaket erklären.

Im Paket liegen:
1. Die Bauherrenhaftpflicht
2. Die Bauleistungsversicherung
3. Die Feuerrohbau mit anschließender Wohngebäudeversicherung
4. Die Bauhelfer-Unfallversicherung
5. Bauherren-Rechtsschutz

Für alle Versicherungen gilt: Vor Baubeginn, am besten schon während der Planungsphase abschließen, damit Wartezeiten oder Versicherungslücken erst gar nicht entstehen.

Bauherrenpflicht

Heute ist also unser erstes Thema die Bauherrenhaftpflicht.
Wie der Name schon sagt eine Pflicht, die die Bauherren in die Haftung nimmt, wenn etwas während der Bauzeit auf der Baustelle passiert. Passieren kann schnell etwas und die Folgen, die ein Schaden nach sich zieht, können langwierig und teuer werden. Und zusätzlichen Ärger und Kosten möchte man als Bauherr ja auf jeden Fall vermeiden.

Warum ist eine Bauherrenpflicht wichtig?

Für die Sicherheit auf der Baustelle sind die Bauherren immer selbst verantwortlich. Baufirmen und Handwerker haften zwar für ihre eigenen Arbeiten, aber nicht für die allgemeine Sicherheit auf der Baustelle. Das bedeutet, für Schäden die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen muss der Bauherr in die Haftung gehen und die Verantwortung komplett selbst tragen.

Wenn z. B. Kinder oder Passanten die Baustelle betreten und sich verletzen oder auf dem Gehsteig des Grundstückes stürzen, können schon Verletzungen oder bleibende körperliche Einschränkungen entstehen, die man als Bauherr ersetzen muss.

Auch können das Gerüst oder Teile davon umfallen oder herunterfallen und das Nachbargrundstück oder sogar das Haus beschädigen. Es kann auch gerade in dem Moment, in dem ein Bauteil herab fällt, einen Passanten treffen oder ein in der Nähe geparktes Auto.

In jedem Fall wären die Bauherren haftungspflichtig und müssten die Schäden ersetzen. Und dies sind nur wenige Beispiele was alles auf einer Baustelle passieren kann.

Wichtig zu wissen ist, dass man für Haftpflichtschäden immer mit dem gesamten Vermögen haftet. Wer keine Absicherung hat, haftet ein Leben lang mit seinem jetzigen und zukünftigen Vermögen, bis die Forderungen/Schmerzensgelder bezahlt sind. (Dies gilt also auch für die private Haftpflicht!)

Somit ist die Bauherrenhaftpflicht auch im Falle einer Forderungsabwehr unerlässlich. Denn sollten an die Bauherren zu hohe oder ungerechtfertigte Schadensforderungen gestellt werden, kann die Bauherrenhaftpflicht hier abwehrend eintreten und solche Forderungen zurückweisen. Also eine passive kleine Rechtsschutzversicherung, damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird.

Verbinden kann man die Bauherrenhaftpflicht gleich mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, somit sind unbebaute Grundstücke und Baustellen abgesichert. Diese beiden Versicherungen sind oftmals schon in einer sehr guten Privathaftpflichtversicherung kostenlos mitinbegriffen, was wiederum bedeutet, wenn man sich privat gut versichert, hat man schon vorgesorgt!

Natürlich können wir euch hierfür ein Angebot erstellen und euch beraten.
Im Team Daniel sind eure Ansprechpartner dafür Rebecca und Claudia.

Denn ihr wisst ja, Finanzierungen und Versicherungen kann er – der Thanner.

Geschrieben von

Claudia Jäger

Versicherungskauffrau
Nusslacherweg 1
89358 Kammeltal

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Claudia Jäger

Versicherungskauffrau
Nusslacherweg 1
89358 Kammeltal

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